Berufssprachkurse im bsw Riesa

Berufssprachkurs- B2 Niveau  / Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Mit unseren Berufssprachkursen (BSK), die auch innerhalb von modularen Teilqualifizierungen angeboten werden, können Sie den Aufbaukurs B2 besuchen und sich darin zertifizieren lassen.

B2 - BAMF Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach §45a AufenthG

 

Anmeldungen zum nächsten B2 Sprachkurs in Riesa sind immer

dienstags von 10:00 bis 11:00 Uhr möglich.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Deutschsprachförderung für den Beruf nach §45a AufenthG 

nach BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration am Arbeitsmarkt sowie in weiterführenden Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen. Um Ihre Chancen für eine schnelle und nachhaltige Integration zu erhöhen, können Sie im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung Ihr Sprachniveau erhöhen und/oder berufsspezifische Sprachkompetenzen erwerben.

Inhalte
  • Kommunikation am Arbeitsplatz
  • Arbeitssuche / Bewerbung 
  • Sprachhandlungen
  • Rechtliches
Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache, die ihre allgemeinen und berufsbezogenen Sprachkenntnisse verbessern wollen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Integrationskurs abgeschlossen und/oder vorhandenes Sprachniveau mind. B1 (GER); Teilnahmeberechtigung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters bzw. des BAMF Vor Beginn wird der Sprachstand ermittelt. Hierzu können auch Sprachzertifikate berücksichtigt werden, wenn diese nicht älter als sechs Monate sind.

Prüfungen

Zertifikatsprüfung Deutsch B1-B2 Beruf (Leseverstehen, Hörverstehen, Schreiben und Sprechen)

Abschluss

Zertifikat über das erreichte Sprachniveau bzw. Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstestseminardauer

Kursdauer

ca. vier Monate                

Kosten

Die Teilnahme ist kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag i.H.v. 50 % des Kostenerstattungssatzes leisten.

Rechtliche Grundlagen

§ 45a Aufenthaltsgesetz Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)