Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleitung Sachsen

nach § 49 SGB III im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit

Die Förderung der Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der 8. Klasse und endet ein halbes Jahr nach Aufnahme einer Ausbildung. Die Berufseinstiegsbegleiter/-innen sind beim Bildungsträger beschäftigt und verfügen über vertiefte Kenntnisse des Bildungsbereiches. Sichergestellt wird die Qualität der Arbeit durch laufende Weiterbildungen und Fachtagungen.

Im Fokus der Förderung der Schüler stehen:

  • sozial-kommunikative Kompetenzen
  • persönliche Kompetenzen
  • methodische Kompetenzen
  • lebenspraktische Kompetenzen
  • interkulturelle Kompetenzen
  • IT- und Medienkompetenz

Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt junge Menschen bei der Eingliederung in eine Berufsausbildung. Vorgelagert und letztlich dem Ziel dienend sind der erfolgreiche Schulabschluss und die Hilfestellung der Ausbildungsreife sowie Berufseignung. Die Grundlagen der Arbeit der Berufseinstiegsbegleiter/-innen sind die Kompetenzanalyse "Profile AC Sachsen" und die Bestandsaufnahme zu Beginn des Projektes.

 

Die Lebensbedingungen der Schüler haben sich in den letzten Jahrzenten in einem ungeahnten Tempo bis hin zur ungeahnten Qualität verändert. Der Wandel von Familie, fortschreitender Mediatisierung, die veränderte Erziehungskultur, die deutlich erweiterten Freiräume, die zunehmende Individualisierung und längere finanzielle Abhängigkeit vom Elternhaus sowie das Erleben durch Benachteiligung stellt das Bildungswesen vor zahlreich neue Herausforderungen. Entsprechend sehen sich Berufseinstiegsbegleiter/-innen mit einer Vielzahl von Anforderungen im außerschulischen Kontext konfrontiert. Eine individuelle Betreuung findet während der Berufseinstiegsbegleitung statt. Dabei geben sie Unterstützung bei der "Hilfe zur Selbsthilfe".

 

 

bsw